Briefwahl beantragen

Briefwahl schon jetzt in Quickborn beantragen

Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen. Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Um Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben und per Post einzureichen, können Sie schnell und einfach die Briefwahl beantragen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in Quickborn die notwendigen Unterlagen für die Briefwahl beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Quickborn, Schleswig-Holstein und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in Quickborn?

Früher benötigte man für die Nutzung der Briefwahl eine Begründung. Das ist seit 2008 nicht mehr nötig. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Quickborn Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Stadt in Quickborn Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Briefwahl hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie in Quickborn persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Unterlagen für die Briefwahl beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in Quickborn hier beantragen:

Rathausplatz 1,25451 Quickborn

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie:

Telefon: 04106 / 611 - 0
Fax: 04106 / 611-400
E-Mail: info [at] quickborn.de
Internet: www.quickborn.de/Bürgerservice

Zur Beantragung benötigt die Stadt folgende Daten:

  •   Familienname
  •   Vorname(n)
  •  Geburtsdatum
  •  Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort