In der letzten Wahlperiode hat die SPD - geführte Landesregierung die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Kommunen eingeführt. Diese hat zu Diskussionen und Konflikten vor Ort geführt und die Anwohnerteils erheblich belastet. Die Forderung der neuen Opposition, die Ausbaubeiträge abzuschaffen und die Kosten durch das Land zu übernehmen ist daher unglaubwürdig.
Die neue CDU – Landesregierung hat die Pflicht zur Erhebung jetzt aufgehoben und den Kommunen wieder die volle Entscheidungsfreiheit über die Erhebung der Beiträge zurückgegeben und die 2012 geltende Regelung wiederhergestellt. Die unter der SPD eingeführte Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist damit endlich wieder abgeschafft.
Den Kommunen im Land steht es nun frei, ihre Satzungen zu ändern und auf die bisherige Erhebung der Beiträge zu verzichten oder geringere Beiträge zu erheben.
Der Verzicht auf die Erhebung der Beiträge wird den Kommunen nicht als Nachteil bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes ausgelegt. Bei der Gewährung von Fehlbetrags - und Sonderbedarfszuweisungen hat der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen keine negativen Auswirkungen für die Kommune in Form von reduzierten Zuweisungen.
Verzichten Kommunen auf die Erhebung der Beiträge, müssen sie dies innerhalb ihres kommunalen Haushaltes selbst kompensieren. Aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Gewerbe wird dies aber in Hasloh sehr schwerfallen.
Wie ist der aktuelle Stand der Diskussion in Hasloh?
Bei der Gemeinderatssitzung im Februar brachte der Seniorenbeirat den Antrag ein, die ungeliebte Straßenbaubeitragssatzung aufzuheben. Die SPD fügte diesem Antrag noch wahlkampfwirksam einen nahezu gleichlautenden Antrag hinzu..
Um die dann aber auftretende Finanzierungslücke von durchschnittlich 50.000 € jährlich zu schließen, wurde vorgeschlagen, eine Resolution an den Landtag zu schicken mit der Aufforderung dauerhaft einen finanziellen Ausgleich zu gewähren. Ob die durch den Gemeinderat dann einstimmig beschlossene Resolution Erfolg hat, wird die Zukunft zeigen.
Hintergrund ist ein schwieriger Sachverhalt.
Die Erhebung von Beiträgen nach Straßenbaubeitragssatzung hatte auch in Hasloh zu viel Ärger, Unverständnis, Unmut, Bürokratie und zu hohen Belastungen einzelner Bürger geführt.
Die nun geschaffene Wahlmöglichkeit für Kommunen ist generell zu begrüßen, gibt es den Gemeinden selbst den Spielraum über eine Erhebung zu entscheiden.
Für finanzstarke Gemeinden ist diese Entscheidung einfach; insbesondere für Gemeinden, die über eine starke Wirtschaft mit Dienstleistungen verfügen. Für eine finanzschwache Gemeinde ist eine entsprechende Entscheidung gegen die Erhebung schon schwieriger. Denn wir alle wollen unsere Straßen in einem vernünftigen Zustand.
In diesem Zusammenhang dann der Landesregierung Ungerechtigkeit gegenüber finanzschwachen Gemeinden vorzuwerfen (wie durch die SPD formuliert), wird der Sache nicht gerecht.
Denn jede Gemeinde hatte die Möglichkeit, seine Wirtschaft zu fördern. Aber Hasloh war unter Führung der SPD-Bürgermeister bezüglich Förderung der Wirtschaft sehr zurückhaltend die letzten Jahrzehnte. In dieser Folge hat es Hasloh jetzt schwer, seinen Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Nur durch Grundstücksverkäufe wird das dauerhaft nicht zu machen sein.
Nichtsdestotrotz stellt sich jetzt die Frage der Finanzierung. Da hat die CDU einen klaren Standpunkt.
Die CDU befürwortet klar die Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung!
Der entstehende Fehlbetrag ist aus dem Haushalt zu decken!
Die fehlende Summe dadurch (wozu die SPD und der Bürgermeister neigen) zu beschaffen, dass jeder Hasloher Haushalt mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag belastet wird, lehnt die CDU ab.
Dies würde neue Diskussionen schaffen, andere Ungerechtigkeiten, viel Bürokratie sowie, wie die Erfahrung in anderen Kommunen zeigt, eine hohe Anzahl an Rechtstreitigkeiten.
Wonach würde dieser wiederkehrende Beitrag berechnet werden? Nach Grundstücksgröße, nach der Straßenfront? Wie erklärt man einem Bürger, der jahrelang zahlt, dass nicht seine Straße ausgebaut bzw. saniert wird und immer andere den Vorzug erhalten?
Für 2021 hat die Landesregierung angekündigt, über einen finanziellen Ausgleich zu verhandeln. Es geht also konkret erst einmal um eine Finanzierung von drei Jahren. Dies muss der Hasloher Haushalt verkraften können, zumal die nächsten Jahre noch durch den Verkauf von Grundstücken genügend Geld in die Hasloher Haushaltskasse gespült wird.
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